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Radfahrprüfung

Allgemeine Informationen
Die Radfahrprüfung wird im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt SchülerInnen im Alter von zehn bis zwölf Jahren zum Lenken eines Fahrrades im Straßenverkehr ohne Begleitperson. Für Kinder unter zwölf Jahren besteht eine Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson.
Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die praktische Prüfung wird von einer Polizistin/einem Polizisten  der Polizeistation Neumarkt abgenommen. Wenn beide Prüfungsteile positiv sind, wird dem Kind nach dem zehnten Geburtstag der Fahrradausweis überreicht. Dabei ist anzunehmen, dass die erforderliche körperliche und geistige Eignung, sowie die Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften beim Kind vorhanden sind.

Radfahrprüfungen aus den Vorjahren: